Tax Saving Corporation gründet Ihnen eine Firma in Europa

Gründung einer Firma in Europa

Vorteile einer Firmengründung in Europa

Die Gründung einer Firma in Europa, also der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind in aller Regel für Mandanten aus der EU von Vorteil.

Ein gesicherter Rechtsraum und zahlreiche Abkommen - multinational sowie bilateral - bieten den Gründern einer Firma Vorteile gegenüber Gründungen in Steueroasen.

Für Gründer in der EU bieten die Grundfreiheiten und der Binnenmarkt erhebliche Vorteile bezüglich Rechtssicherheit bei der Gründung einer Firma und Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Kapital.

Darüber hinaus gibt es auch andere, attraktive Argumente für eine Gründung in der EU.

Niedrige Steuersätze

Daneben bieten Staaten wie Zypern, Irland und Estland mit einer Niedrigsteuer von 12,5 % nicht nur vergleichsweise geringe Steuersätze, sondern auch ein modernes und einfaches Gesellschaftsrecht.

Ein Vergleich bei den Unternehmenssteuern in einigen ausgewählten Staaten:

Ausgewählte Steuersätze in der EU und anderen Staaten

Regionale Förderung

Sonderwirtschaftszonen in Portugal (Madeira) und auf den spanischen Kanaren (ZEC) bieten Investoren Steuersätze von 5 % bzw 4 %.

Steuer-Privilegien

Besondere Steuer-Privilegien für Holding-Strukturen oder für Patente, Lizenzen und andere Immaterialgüterrechte sind Anreize, nicht nur für große Konzerne, sondern auch für Kleine- und Mittelständsiche Unternehmen.

Bei Mandanten, die ihren ständigen Aufenthalt in der EU kommt hinzu, dass der nach Companies-Foreign-Controlled-Rules (CFC-Regelungen) Substance Escape nicht so hoch ist, wie z.B. bei einer Firmengründung in Hongkong, Dubai oder gar Offshore-Staaten.

Grundfreiheiten und die Zollunion

Die durch den Vertrag von Lissabon fortgeschriebenen Grundfreiheiten sichern den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit der Niederlassungsfreiheit kommt die Möglichkeit hinzu, dass sich natürliche und juristische Personen überall in der EU betätigen können und innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ihre Dienstleistungen und Produkte erbringen bzw. fertigen können.

Die Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union. Die  rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Zu den vier Grundfreiheiten zählt man:

  • Die Personenfreizügigkeit
  • Der freien Warenverkehr
  • Die Dienstleistungsfreiheit
  • Den freien Kapital- und Zahlungsverkehr

Zu den Grundfreiheiten und der Zollunion führen wir weiter hier aus.

Kernstück eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes, in dem Waren und Dienstleistungen frei verkehren können, ist eine Zollunion. Durch diese Zollunion werden alle untereinander erhobenen Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung abgeschafft und ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten eingeführt.

Ergänzt wird die Zollunion durch das Verbot sonstiger, von staatlichen Stellen ausgehender Beschränkungen des Warenverkehrs, also aller mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung und das Verbot diskriminierender Abgaben und Praktiken (Art. 30 ff. AEUV).

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Gerne beraten wir Sie, wo in der EU eine Firmengründung für Sie am vorteilhaftesten ist.

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