Steuerliche Auflagen der Sonderwirtschaftszone auf Madeira

Steuerliche Auflagen auf Madeira

Erläuterungen Sonderbesteuerung und Arbeitsplätze

Um in den Genuß der Steuervorteile zu kommen, sind Auflagen zu erfüllen, die zwischen der Regierung, der Sonderwirtschaftszone und den Gewerkschaften Portugals verhandelt und durch die Kommission der Europäischen Union genehmigt wurden. Durch dieses Verfahren sind die geringen Steuersätze und die Auflagen gefestigt.

Selbst in den Zeiten der Wirtschaftskrise wurden sie nicht verändert.

Gehnehmigungsfähige Tätigkeit

Zunächst ist nicht jede Geschäftstätigkeit auf Madeira geeignet, um in den Genuß der Steuerreduzierung zu gelangen. Ob Ihre Geschäftstätigkeit genehmigungsfähig ist, können wir gerne kostenlos überprüfen, bitte fragen Sie uns.

Unkritisch sind Im- und Export, allgemeine Handelsgeschäfte und Beratungsdienstleistungen.

Präsenz in Funchal

Es muss ausreichend Substanz-Escape vorhanden sein, daher ist ein reines Registered Office nicht ausreichend (Verdacht der rechtswidrigen Zwischengesellschaft / reine Briefkastenfirma). Wir bieten hier günstige Lösungen an oder binden Sie an eine Bürolösung an, wenn Sie dies wünschen.

Lokaler Direktor

Weder die LDA, noch die SA erfordern einen lokalen Direktor. Aus Sicht der meisten Steuerbehörden heraus ist aber der Geschäftsgewinn dort zu besteuern, wo die Betriebsstätte belegen ist. Dies ergibt sich auch aus Artikel 5 der Doppelbesteuerungsabkommen:

Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte (5 DBA): Handelt es sich nicht um eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen, einem Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer Bauausführung länger als 9-12 Monate auf Madeira, so ist es i.d.R erforderlich das ein Ortsansässiger die geschäftliche Oberleitung innehat.

Entweder der Mandant - oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Madeira und tritt als Geschäftsführer der LDA bzw. SA auf oder unsere Partner auf Madeira stellen einen angestellten Geschäftsführer.

Schaffung von Arbeitsplätzen

Der wichtigste Punkt zur Einführung der Sonderwirtschaftszone war es, auf Madeira neue Arbeitsplätze zu schaffen. Daher hat Ihre neue Firma binnen eines halben Jahres diese Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Begriff Arbeitsplatz ist hierbei als Halbtagsstelle auf Mindestlohnbasis zu verstehen. Die Kosten, die für die Angestellten entstehen, sind dabei als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Rechnen Sie für einen Arbeitsplatz inklusive der Sozialversicherungsabgaben mit ca. EUR 250,00 pro Monat.

Je nach Anzahl der Angestellten unterliegt ein gewisser Anteil des Umsatzes der Niedrigbesteuerung. Gewinne, die darüber hinaus gehen, werden regulär besteuert oder es müssen entsprechend zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

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